Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unerwidert bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen seitens der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H gelten insoweit nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Offerte

Unsere Offerte sind freibleibend.

3. ECG

Wir sind zu den Angaben gemäß § 9 und § 10 ECG nicht verpflichtet.

4. Schutz des geistigen Eigentums

Sämtliche unserer Unterlagen, insbesondere Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Empfänger wird informiert und nimmt zur Kenntnis, dass sowohl Text, Logo als auch etwaig verwendete Gebrauchsgraphiken des gegenständlichen Schreibens urheberrechtlich geschützt sind. Jedem Empfänger ist daher, ohne ausdrücklich schriftliche Genehmigung des Urhebers jedwede Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ausdrücklich untersagt. Der Empfänger nimmt weiters ausdrücklich zur Kenntnis, dass jegliches Zuwiderhandeln sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt wird.

5. Wertbeständigkeit

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis 5 % bleiben unberücksichtigt.

Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise sind jedenfalls einen Monat gültig. Sollten sich jedoch die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

6. Umsatzsteuer

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

7. Fälligkeit

Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist der Kaufpreis an die G. & M. Kreitner Ges.m.b.H binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug gesondert vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlungen, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.

8. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 21 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Ansonsten bedarf die Verrechnung von Verzugszinsen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. § 29 AÖSp kommt nicht zur Anwendung.

9. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern wir die Mahnungen selbst erledigen, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter schriftlicher oder mündlicher Mahnung einen Betrag von Euro 40,00 zu bezahlen.

10. Annahmeverzug

Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir ein Lagergeld von Euro 1,00 pro angefangenem Kalendertag und Palette in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 20% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Maria Enzersdorf.

13. Vertragsstrafe

Für den Fall des Verzuges des Vertragspartners der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 5% der gesamten Auftragssumme. Darüber hinaus ist ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ebenfalls zu ersetzen.

14. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung insbesondere angemessene Lieferfrist- oder Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

15. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Vertragspartner der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H 6 Monate ab Lieferung. Ist sowohl Verbesserung als auch Austausch möglich, obliegt es der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H zu entscheiden, ob dem Gewährleistungsanspruch durch Verbesserung oder Austausch nachgekommen wird. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.

Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen einlangend unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge vom Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen durch den Vertragspartner, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Als vereinbart und daher nicht als Mangel gelten Toleranzen, wie sie in den entsprechenden Lieferbedingungen der Lieferindustrie oder gemäß den Usancen der Papierindustrie üblich sind. Toleranzen von 3 % sind vom Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren. Unter dem Begriff der „Toleranz“ fallen negative wie auch positive Abweichungen zur Bestell- und/oder Anbotsmenge im Hinblick auf Größe (Abmessungen), Stückzahl, Laufmeter und/oder Flächengewicht gleichermaßen.

16. Regressanspruch

Ein allfälliger Regressanspruch aus einer Gewährleistungsverpflichtung gegen die G. & M. Kreitner Ges.m.b.H muss binnen 14 Tagen ab Erfüllung der eigenen Gewährleistung geltend gemacht werden. Er ist jedenfalls nach 2 Jahren ab Leistung verjährt.

17. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Das Vorliegen (krasser) grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

18. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

19. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderung welcher Art auch immer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die G. & M. Kreitner Ges.m.b.H, andernfalls sie ausgeschlossen ist.

20. Zession

Forderungen gegen uns dürfen außer im Falle ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die G.& M. Kreitner Ges.m.b.H nicht abgetreten werden.

21. Zurückbehaltungsverbot

Gerechtfertigte Reklamationen seitens des Vertragspartners berechtigen diesen nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages.

22. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren Signatur.

23. Elektronische Korrespondenz

Der Vertragspartner erklärt sich mit einer elektronischen Korrespondenz per E-Mail einverstanden. Er hat die Funktionstüchtigkeit sämtlicher E-Mailadressen zu gewährleisten, widrigenfalls nachteilige Folgen zu seinen Lasten gehen. E-Mails der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H., die eine Übermittlungs- und/oder Lesebestätigung anfordern, sind über diese Funktion zu bestätigen. E-Mails der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H., die diese Anforderungen nicht stellen, sind entweder postalisch, mittels Fax oder mittels gesonderter Bestätigungs-E-Mail, welche den gesendeten Text zu beinhalten hat, zu bestätigen. Die Bestätigung gilt als Zugangsbeweis. Ohne Bestätigung des Vertragspartners gilt jedenfalls die Vermutung des ordnungsgemäßen Zugangs sämtlicher von der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H. gesendeten E-Mails. Im Streitfall verpflichtet sich der Vertragspartner, einer Untersuchung seines bzw. seiner E-Mailserver durch einen hierfür qualifizierten Sachverständigen zuzustimmen. Als wahrer Inhalt einer der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H. zugehenden E-Mail gilt jener, wie er sich beim Zugang an die G. & M. Kreitner Ges.m.b.H. darstellt. Im Falle einer Bestreitung des Inhalts trägt der Vertragspartner die Beweislast für etwaige Verfälschungen. Der Vertragspartner ist grundsätzlich zur Verwendung einer sicheren elektronischen Signatur im

E-Mailverkehr verpflichtet Für den Fall der Nichtverwendung einer solchen sehen sämtliche Widrigkeiten insbesondere solche die durch unrichtige oder irreführende Absenderbezeichnungen evoziert werden (etwa Haftung für Erklärungen eines falsus procurator etc.), zu Lasten des Vertragspartners der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H.

24. Anzuwendendes Recht

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des

UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

25. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag mit der G. & M. Kreitner Ges.m.b.H entstehenden Streitigkeiten ist örtl. zuständig: für einen Streitwert bis inkl. Euro 15.000,00 das Bezirksgericht Mödling, für einen Streitwert über Euro 15.000,00 das Handelsgericht Wien. Sinngemäße Anwendung der Wertgrenzennovelle: bis 2016: Euro 20.000,00, bis 2017: Euro 25.000,00. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

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